Der deutsche Führerschein unterliegt seit Jahren klaren gesetzlichen Vorgaben. Millionen Dokumente müssen schrittweise ersetzt werden. Parallel dazu gelten seit Einführung des EU-Führerscheins neue Fahrerlaubnisklassen. Besonders betroffen sind Besitzer alter Papierführerscheine, früher Scheckkartenmodelle sowie Inhaber der ehemaligen Führerscheinklasse 3.
Inhaltsverzeichnis
- Umtauschpflicht in Deutschland
- Neuer EU-Scheckkartenführerschein
- Folgen bei Nichtumtausch
- Führerscheinklasse 3 vor 1999
- Rechte nach dem Umtausch
- Führerscheinklasse C1 heute
Umtauschpflicht in Deutschland
Bis spätestens Anfang 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach Angaben des ADAC betrifft diese Regelung rund 43 Millionen Dokumente. Darunter fallen etwa 15 Millionen Papierführerscheine, die bis Ende 1998 ausgegeben wurden, sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine aus dem Zeitraum zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013. Der Zeitpunkt des Umtauschs richtet sich nicht nach dem Ausstellungsdatum allein, sondern nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Die Fristen sind verbindlich festgelegt und Teil umfassender Regelungen im Bereich Mobilität, die auch im öffentlichen Nahverkehr diskutiert werden.
Zum Umtausch verpflichtet sind unter anderem:
- graue Führerscheine
- rosa Führerscheine
- ältere EU-Scheckkartenführerscheine
Alle diese Varianten verlieren nach Ablauf der jeweiligen Frist ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrerlaubnis.
Neuer EU-Scheckkartenführerschein
Der Umtausch erfolgt gegen einen einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Das Dokument ist EU-weit anerkannt und verfügt über moderne Sicherheitsmerkmale. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig. Laut Staatsministerium Baden-Württemberg soll dadurch sichergestellt werden, dass Lichtbild und persönliche Daten aktuell bleiben und regelmäßig an neue Sicherheitsstandards angepasst werden.
Nach Ablauf dieser 15 Jahre wird ausschließlich das Dokument erneuert. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Sie erlischt nicht. Ein medizinischer oder gesundheitlicher Nachweis ist für die Erneuerung nicht erforderlich. Auch darauf weist der ADAC ausdrücklich hin. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen werden regelmäßig gebündelt, mehr hier.
| Ausstellungsjahr | Erneuerung |
|---|---|
| vor 19. Januar 2013 | 2028 |
| 2014 | 2029 |
| 2015 | 2030 |
| 2016 | 2031 |
| 2017 | 2032 |
| danach | fortlaufend |
Folgen bei Nichtumtausch
Der Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer nach Ablauf der Frist weiterhin mit einem alten Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Verwarnungsgeld. Zusätzlich kann es laut ADAC zu Problemen bei Verkehrskontrollen im Ausland kommen, da dort abgelaufene Dokumente unter Umständen nicht anerkannt werden. Der Antrag auf Umtausch wird bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt. Der Vorgang ist kostenpflichtig.
Führerscheinklasse 3 vor 1999
Vor Einführung des EU-Führerscheins galten andere Fahrerlaubnisklassen. Bis 1999 war die Führerscheinklasse 3 weit verbreitet. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes durften Inhaber dieser Klasse Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7.500 Kilogramm fahren. Diese Berechtigung umfasste auch bestimmte Fahrzeugkombinationen. Mit der Reform der Führerscheinregelungen wurde dieses Recht für neue Führerscheine abgeschafft. Schwere Lkw spielen auch bei Unfällen und Bränden eine Rolle, etwa bei einem Lkw-Brand auf der A8.
Bereits erworbene Rechte blieben bestehen. Die Einführung neuer EU-Regelungen führte nicht zum Verlust alter Fahrerlaubnisse.
Rechte nach dem Umtausch
Der ADAC stellt klar, dass der Umtausch der alten Klasse 3 keine Nachteile mit sich bringt. Betroffene dürfen weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie Gespanne bis zu 12 Tonnen führen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sogar Kombinationen bis zu 18,75 Tonnen zulässig. Für Gespanne über 12 Tonnen gelten allerdings Fristen sowie zusätzliche Anforderungen, darunter Gesundheitsuntersuchungen.
Diese Sonderregelungen betreffen ausschließlich Inhaber der ehemaligen Klasse 3. Für neuere Führerscheine gelten sie nicht.
Führerscheinklasse C1 heute
Mit dem EU-Führerschein wurden die Klassen neu strukturiert. Seitdem sind die Klassen B und BE ausschließlich für Pkw vorgesehen. Wer heute einen Lkw bis 7.500 Kilogramm fahren möchte, benötigt die Führerscheinklasse C1. Diese erlaubt das Führen entsprechender Lastkraftwagen, die Beförderung von bis zu acht Personen zusätzlich zum Fahrer sowie einen Anhänger bis maximal 750 Kilogramm.
Damit sind die Zuständigkeiten klar geregelt. Alte Rechte bleiben erhalten. Neue Fahrerlaubnisse unterliegen den aktuellen EU-Vorgaben.
FAQ
Wer muss seinen Führerschein in Deutschland umtauschen?
Alle Personen, deren Auto- oder Motorradführerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, sind gesetzlich verpflichtet, das Dokument gegen den neuen EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen.
Bis wann gilt die Umtauschpflicht für alte Führerscheine?
Die Umtauschpflicht gilt gestaffelt nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum, spätestens jedoch bis Anfang 2033.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Der neue EU-Scheckkartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Danach muss nur das Dokument erneuert werden, nicht die Fahrerlaubnis.
Erlischt die Fahrerlaubnis nach Ablauf der 15 Jahre?
Nein, die Fahrerlaubnis bleibt lebenslang bestehen. Erneuert wird ausschließlich das Führerscheindokument.
Ist für den neuen Führerschein eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich?
Nein, für den regulären Umtausch und die Erneuerung des EU-Scheckkartenführerscheins ist kein Gesundheitscheck vorgeschrieben.
Was passiert, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht wird?
Wer seinen alten Führerschein nach Ablauf der Frist weiter nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld.
Wo wird der Führerschein umgetauscht?
Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle des Wohnortes und ist kostenpflichtig.
Was bedeutet die Führerscheinklasse 3 für heutige Fahrer?
Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 dürfen weiterhin Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen sowie bestimmte Fahrzeuggespanne fahren.
Gehen Rechte der Klasse 3 beim Umtausch verloren?
Nein, laut ADAC entstehen durch den Umtausch in den EU-Führerschein keine Nachteile für Inhaber der ehemaligen Klasse 3.
Welche Führerscheinklasse wird heute für einen 7,5-Tonner benötigt?
Für Lastkraftwagen bis 7.500 Kilogramm ist heute die Führerscheinklasse C1 erforderlich.
Quelle: AK-NEWS, SN2 WORLD