Einwegverpackungen
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Die Stadt Karlsruhe plant die Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen. Der Starttermin ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Zuvor müssen Abstimmungen mit Behörden und Verbänden erfolgen. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Volt-Fraktion im Gemeinderat hervor.

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Karlsruhe bereitet die Verpackungssteuer vor

Die Stadt begründet die lange Vorbereitungszeit mit der notwendigen detaillierten Planung. Mehrere städtische Einrichtungen, darunter das Umweltamt und das Team Sauberes Karlsruhe, sind in den Prozess involviert. Zusätzlich sind Abstimmungen mit Branchenverbänden wie der Dehoga und der City-Initiative erforderlich. Erst nach einem positiven Votum des Gemeinderats kann die Steuer endgültig beschlossen werden.

Laut Verwaltung nimmt die Erarbeitung eines Konzepts, das speziell auf Karlsruhe zugeschnitten ist, viel Zeit in Anspruch. Das Ziel ist eine rechtssichere und effektive Regelung.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Steuer in Tübingen

Die Diskussion über eine Verpackungssteuer läuft in Karlsruhe schon seit längerer Zeit. Ursprünglich wollte die Stadt das Ergebnis einer Verfassungsbeschwerde gegen die Steuer in Tübingen abwarten. Dort hatte eine Filiale der Fast-Food-Kette McDonald's gegen die Steuer geklagt. Das Argument: Die Stadt habe keine Zuständigkeit für eine solche Abgabe.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage am 22. Januar 2024 abgewiesen. Tübingen darf weiterhin eine Abgabe von 50 Cent pro Pappbecher und 20 Cent pro Strohhalm erheben. Dieses Urteil gibt nun auch Karlsruhe eine rechtliche Orientierung.

Auswirkungen auf die Gastronomie und Umwelt

Die geplante Steuer soll das Müllaufkommen in der Stadt reduzieren und den Einsatz von Mehrwegverpackungen fördern. Gastronomiebetriebe müssen sich frühzeitig auf die neue Regelung einstellen. Branchenverbände werden in den kommenden Jahren mit der Stadt zusammenarbeiten, um praktikable Lösungen zu entwickeln.

Die Einführung einer solchen Steuer könnte Vorbildcharakter für weitere Städte haben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft nun eine rechtliche Grundlage für ähnliche Maßnahmen in anderen Kommunen.

Quelle: bnn.de, www.milekcorp.com/de/