Urteil gegen Lina E
Urteil gegen Lina E, pixabay/Foto illustrativ

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der Linksextremistin Lina E. durch das Oberlandesgericht (OLG) Dresden überprüft. Heute wird in Karlsruhe die endgültige Entscheidung bekannt gegeben. Das OLG Dresden hatte die 30-Jährige im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Inhaltsverzeichnis:

Überprüfung durch den BGH

Im Februar 2024 fand die mündliche Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe statt. Beide Parteien forderten, dass Teile des über 400 Seiten langen Urteils aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen werden.

Besonders umstritten waren zwei zentrale Punkte:

  • Die neue Rechtsprechung des BGH zur Bewertung weiterer Taten bei Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, die nach dem Urteil des OLG Dresden angepasst wurde.
  • Die Frage der Führungsrolle von Lina E. in der Gruppe. Das OLG hatte ihr eine herausgehobene Stellung zugeschrieben, jedoch eine Rädelsführerschaft verneint.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen in Karlsruhe

Am Tag der Verhandlung versammelten sich vor dem Gerichtsgebäude Dutzende Sympathisanten von Lina E. zu einer Kundgebung. Die Polizei war mit einem großen Aufgebot im Einsatz. Zudem wurden strenge Anmelde- und Zugangsregelungen für Pressevertreter und Zuschauer eingeführt, die auch für die heutige Urteilsverkündung gelten.

Mögliche Entscheidungen des BGH

Der BGH prüft ausschließlich mögliche Rechtsfehler im Urteil des OLG Dresden. Es werden keine neuen Beweise erhoben und keine Zeugen gehört. Das Gericht hat drei mögliche Optionen:

  • Bestätigung des Urteils – Das Urteil bleibt unverändert bestehen.
  • Abänderung des Urteils – Der BGH könnte Teile des Urteils modifizieren.
  • Aufhebung des Urteils oder einzelner Teile – Der Fall würde an das OLG Dresden zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Lina E. weiterhin auf freiem Fuß

Lina E. befindet sich derzeit nicht in Haft. Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der Haftbefehl 2023 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste sie die restliche Strafe verbüßen.

Mit der heutigen Entscheidung des BGH wird ein weiterer wichtiger Schritt in diesem politisch aufgeladenen Fall erwartet.

 Quelle: Radio Herford