Eine 66-jährige Frau aus Kronau wurde im März 2025 wegen des Mordes an ihrem Ehemann zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Karlsruhe sah insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an. Die Tat, die im Juni 2024 stattfand, sorgte bundesweit für Aufsehen.
Inhaltsverzeichnis:
- Gerichtsurteil und Tatbeschreibung
- Geständnis der Angeklagten
- Belastende Details und Internetrecherche
- Staatsanwaltschaft: Heimtücke und Planung
- Urteilsverkündung und Rechtslage
Gerichtsurteil und Tatbeschreibung
Die Tat ereignete sich im gemeinsamen Wohnhaus in Kronau im Juni 2024. Die 66-jährige Ehefrau griff ihren 74-jährigen Ehemann mit einem Hammer an und erdrosselte ihn anschließend mit einem Kabelbinder. Das Gericht sprach von einer besonders brutalen Vorgehensweise.
Geständnis der Angeklagten
Zu Prozessbeginn im Februar 2025 gestand die Frau, auf ihren Mann mit dem Hammer eingeschlagen zu haben. Sie behauptete jedoch, aus Notwehr gehandelt zu haben, da ihr Mann sie durchs Haus verfolgt habe. Das Gericht hielt diese Darstellung jedoch für unglaubwürdig.
Belastende Details und Internetrecherche
Im Laufe des Prozesses kamen zahlreiche belastende Informationen ans Licht. Die Angeklagte gab an, sich an Details der Tat nicht mehr erinnern zu können. Dennoch wurde festgestellt, dass sie gezielt im Internet nach Methoden des Tötens durch Hammerschläge und Erdrosseln suchte – ein Hinweis auf eine geplante Tat.
Staatsanwaltschaft: Heimtücke und Planung
Laut Anklage hatte die Frau ihrem Mann ein Schlafmittel verabreicht, um ihn wehrlos zu machen. Anschließend soll sie ihm mindestens 34 Mal mit einem Hammer auf den Kopf und Körper geschlagen haben. Danach erdrosselte sie ihn mit einem Kabelbinder. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer kaltblütig geplanten Tat und beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Urteilsverkündung und Rechtslage
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte die Angeklagte zu lebenslanger Haft. Als Mordmerkmale wurden Heimtücke und Planung anerkannt, da der Mann im Schlaf bzw. in einem hilflosen Zustand angegriffen worden sei. Ein Antrag auf verminderte Schuldfähigkeit wurde von den Richtern abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es besteht die Möglichkeit zur Revision beim Bundesgerichtshof. Bis dahin bleibt die Frau in Untersuchungshaft.
Quelle: SWR